a) ordentliche Mitglieder
b) Mitglieder auf Probe ohne Stimmrecht
c) Ehrenmitglieder
a) mit dem Tod des Mitgliedes
b) mit freiwilligem Austritt
c) durch Ausschluss aus dem Verein
d) bei juristischen Personen durch deren Auflösung
e) durch Streichung von der Mitgliederliste
a) der Vorstand
b) die Mitgliederversammlung
a) dem 1. Vorsitzenden
b) dem 2. Vorsitzenden
c) dem Schriftführer
d) dem Kassenwart
e) dem Hafenwart
a) Entgegennahme der Vorstandsberichte und Entlastung des Vorstandes
b) Festsetzung der Höhe und Fälligkeit des Vereinsbeitrages und der Pflichtarbeitsstunden.
c) Festlegung einer Hafenordnung.
d) Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes
e) Beschlussfassung über die Änderung der Satzung und die Auflösung des Vereins
f) Ernennung von Ehrenmitgliedern
a) das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO,
b) das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DS-GVO,
c) das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DS-GVO,
d) das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS-GVO,
e) das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DS-GVO und
f) das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DS-GVO.